Am 1.1.2002 ist in Österreich das
E-Commerce-Gesetz (ECG) in Kraft getreten. In diesem Gesetz wird auch
über die Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie hinaus die
Linkhaftung geregelt:
Ausschluss
der Verantwortlichkeit bei Links
§ 17. (1) Ein Diensteanbieter, der mittels eines
elektronischen Verweises einen Zugang zu fremden Informationen
eröffnet, ist für diese Informationen nicht
verantwortlich,
1. sofern er von einer rechtswidrigen Tätigkeit oder
Information keine tatsächliche Kenntnis hat und sich in Bezug
auf Schadenersatzansprüche auch keiner Tatsachen oder
Umstände bewusst ist, aus denen eine rechtswidrige
Tätigkeit oder Information offensichtlich wird, oder,
2. sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewusstsein erlangt hat,
unverzüglich tätig wird, um den elektronischen
Verweis zu entfernen.
(2) Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Person, von der die
Informationen stammen, dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm
beaufsichtigt wird oder der Diensteanbieter die fremden Informationen
als seine eigenen darstellt.